Frühzeitiger Einkauf für eine vorzeitige Pensionierung

Aktuelle Regelung im Vorsorgereglement der PKZH:

Bei Bezug einer Alterspension vor dem vollendeten 64. Altersjahr kann die Kürzung, die sich im Vergleich zum Pensionsbezug im Alter 64 ergibt, gemäss Art. 30 aus dem Vorsorgereglement der PKZH von den Versicherten oder ihren Arbeitgebern durch einen Einmalbetrag ganz oder teilweise vermieden werden. Dieser ist 3 bis 6 Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt zu begleichen.

Diese Regelung ist heute nicht mehr zeitgemäss. Die meisten Pensionskassen zeigen hier viel flexiblere Lösungen.
So sollte ein Einkauf in eine frühzeitige Pensionierung jederzeit und auch mit Teilzahlungen möglich sein.
Eine Aenderung zu einer flexibleren Lösung beantragte ich bereits im Dezember 2012 im Stiftungsrat. Zusammen mit weiteren Veränderungen im Vorsorgereglement wurde entschieden, dieses Thema für die nächsten vier Jahre zurück zu stellen.


Obwohl der frühzeitige Einkauf in eine vorzeitige Pensionierung kein Kernthema eines Rentnervertreters ist, werde ich dazu in der nächsten Amtsperiode einen Vorstoss unternehmen. Dadurch soll der jüngeren Generation die wohl vorbereitete vorzeitige Pensionierung ohne Renteneinbussen ermöglicht werden.

Mit der Wahl von René Büttiker in den Stiftungsrat der PKZH unterstützen sie einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Kandidaten.